Amtliche Bekanntmachung des Landkreises

Der Landkreis Nienburg/Weser untersagt wie auch schon letztes Jahr vom 01.05.2023 bis 30.09.2023 täglich
in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr ab einer Temperatur von 24° C die Beregnung

von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten
Grünflächen sowie von Sportanlagen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen/
Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern und Rasensprengern.
Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und der öffentlichen
Trinkwasserversorgung sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher
Erlaubnis.

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